Abs. 2 RPG qualifiziert werden kann (BGE 113 Ib 306 E. 3b). Die Rekurrenten gehen damit fehl in der Annahme, in Bezug auf den freistehenden Geräteschuppen bestehe ein Anspruch auf Wohnraumerweiterung. Im Weiteren gilt es hervorzuheben, dass selbst wenn der ehemalige Geräteschuppen als eigenständige Baute