Die Appenzeller Landschaft mit den entsprechenden Bauten soll erhalten bleiben. Wer die Möglichkeit hat, im Grünen wohnen und bauen zu können, soll Rücksicht auf die Umgebung, die Geschichte und auf zukünftige Generationen nehmen (vgl. Kantonales Planungsamt Appenzell A.Rh. [Hrsg.], Baugestaltung ausserhalb Bauzone, Hinweise zur Pflege der ausserrhodischen Baukultur, Mai 2001). b) Auch wenn, wie die Rekurrenten geltend machen, das Gebäude in zwei Hausteile geteilt ist, welche in der Fenster- und Geschosseinteilung verschieden sind und die Dachgestaltung nicht symmetrisch ist, führt dies im vorliegenden Fall zu keiner anderen Beurteilung.