Die Mieterin habe den Mietzins auch nach dem 31. Dezember 2003 weiterhin bezahlt, bis sie dann Anfang 2005 offenbar Liquiditätsprobleme bekommen und die Zahlungen nur noch unregelmässig geleistet habe. Beide Parteien seien der Ansicht gewesen, der Mietvertrag bestehe weiterhin, weshalb die Schuldnerin die Mietzinse auch über den 31. Dezember 2003 hinaus geleistet habe. Betrieben seien die fälligen Mietzinse für die Monate März bis und mit Juli 2005 à je Fr. 900.--, wofür der weiterhin gültige Mietvertrag einen provisorischen Rechtsöffnungstitel darstelle.