161 B. Gerichtsentscheide 3475 Demgemäss hält die angefochtene Verfügung sowohl einer Überprüfung bezüglich willkürlicher Anwendung kantonalen Rechts, als auch bezüglich des gemäss Bundesverfassung gewährleisteten Minimalanspruches auf unentgeltliche Prozessführung stand. JuAK 31.10.2005 3475 Sicherheitsleistung. Die Rechtsgleichheit hat Vorrang gegenüber dem Postulat der vorgängigen Sicherstellung einer gefährdeten Kostenforderung.