75 ZPO ein erhebliches Verschulden darstellt. Nachdem der Gesuchsgegner durch seine gesetzlichen Vertreter erklären liess, dass er mit einer Wiedereinsetzung nicht einverstanden sei, ist das Gesuch abzuweisen. JuAK 17.02.2005 3474 Justizaufsichtskommission. Unentgeltliche Rechtsverbeiständung. Vorliegen eines weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht komplexen Sachverhalts. Anspruch verneint (Art. 29 Abs. 3 BV).