154 B. Gerichtsentscheide 3472 aufgehoben. Im erläuternden Bericht vom 16. Oktober 2001 zum neuen VRPG heisst es im Zusammenhang mit der Aufhebung des FLG: „Als Folge der Integration des Fristenlaufgesetzes (in das VRPG), das nicht nur für das Verwaltungsverfahren sondern auch für den Straf- und den Zivilprozess anwendbar ist, werden kleinere Änderungen der StPO und der ZPO notwendig. Die Revision der ZPO ist im Gange; die erforderliche Änderung der StPO erfolgt im Rahmen der Übergangsbestimmungen des VRPG (Art. 64 Ziff. 5)“.