Diese endigte ihrerseits am 8. August 2005. An diesem Tag ist die Appellationsanmeldung bei der schweizerischen Botschaft in New Delhi eingegangen. Es bleibt somit noch zu prüfen, ob die Frist mit der Einreichung der Anmeldung bei einer schweizerischen diplomatischen Vertretung gewahrt wurde. 2.4 Im Zusammenhang mit dem auf den 1. Januar 2003 in Kraft getretenen total revidierten Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, bGS 143.3) wurden das Gesetz vom 28. April 1985 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, bGS 143.5) das Gesetz vom 25. April 1993 über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (VGG, bGS 143.6) sowie das Gesetz vom 26. April 1970 über den Fristenlauf (FLG, bGS 143.4)