Aus den von der Vorinstanz beigezogenen Akten ergibt sich, dass das Dispositiv den Parteien am 7. Juli 2005 eröffnet worden ist. Die Sendung für B. wurde von der Post an die Vorinstanz zurückgesandt mit dem Vermerk: „Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden; abgereist ohne Adressangabe“. Nachdem der Rechtsöffnungsentscheid dem Schuldner auf dem ordentlichen Wege 152 B. Gerichtsentscheide 3472