rungskonverter www.oanda.com/convert/classic). Dieser Betrag entspricht dem Streitwert der hier zu beurteilenden Klage. Der Beklagte erhob am Vermittlungsvorstand Widerklage im Betrag von Fr. 750'000.00, verzichtete in der Folge jedoch auf deren Weiterführung und liess mit Klageantwort vom 7. April 2004 und anlässlich der Hauptverhandlung vom 13. Dezember 2004 sinngemäss beantragen, es sei die Widerklage zufolge Rückzug angebrachtermassen – also unter dem Vorbehalt der Wiedereinbringung – als erledigt am Gerichtsprotokoll abzuschreiben.