Sachverhalt: Dem Beklagten wurde Anfang April 2003 in Mailand ein Koffer mit € 550'000.00 gestohlen. Die Klägerin behauptet, im Zusammenhang mit diesem Vorfall im Auftrag des Beklagten verschiedene Anwaltsdienstleistungen erbracht zu haben. Ihre Rechnung bezahlte der Beklagte nicht, so dass die Klägerin ihre Forderung nun auf dem Weg des Zivilprozesses geltend macht. Nach Ansicht des Beklagten hat die Klägerin überhaupt keine Leistungen für ihn erbracht bzw. nicht die gebotene anwaltliche Sorgfalt walten lassen. Es sei ihr zuzuschreiben, dass Haftungssubstrat nicht habe sichergestellt werden können.