noch ein Entschädigungsanspruch für den Juli 2004 zustehen würde. 2. Mit der vom SMUV Ostschweiz dem Kläger per Ende Juli 2004 ausgerichteten Zahlung gingen gemäss Art. 29 Abs. 2 AVIG alle Ansprüche des Versicherten gegenüber dem Arbeitgeber auf die Kasse über. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Subrogation der Ansprüche (Art. 166 OR). Von der Legalzession werden auch die verfah- 147 B. Gerichtsentscheide 3470