Vorsorgliches Massnahmeverfahren. Prozesskostenbevorschussung im internationalen Verhältnis. Sachverhalt: Beide Parteien sind deutsche Staatsangehörige. Der Ehemann wohnt in Spanien, die Ehefrau in L. Am 14. August 2003 hat der Ehemann beim Amtsgericht S. in Berlin einen Antrag auf Ehescheidung gestellt. Im Januar 2004 reichte die Ehefrau beim Kantonsgericht Appenzell A.Rh. ein Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen ein. Darin verlangte sie unter anderem die Verpflichtung des Gesuchsgegners zur Bezahlung eines Prozesskostenvorschusses, eventualiter aber die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.