1. Das Kantonsgericht Appenzell A.Rh. ersucht das Fürstliche Landgericht in der Zivilsache zwischen W.A. und M.A.-R. im Verfahren betreffend Eheschutz mit Schriftsatz vom 20.06.2005 um Rechtshilfe. Im Rechtshilfeersuchen wird der Sachverhalt folgendermassen zusammengefasst: Die Parteien hätten am 17.031989 in Herisau geheiratet. Der Ehe würden drei Kinder entstammen. Die Eheleute hätten immer Wohnsitz in Herisau gehabt. Seit Dezember 2004 würden sie getrennt leben. Mit Eingabe vom 02.02.2005 habe der Ehemann um Anordnung von Eheschutzmassnahmen ersucht.