Sachverhalt: Der Angeklagte fuhr am 2. April 2002 auf der Hauptstrasse von N. in Richtung L. mit einer Geschwindigkeit von 96 km/h. Es wurde ihm vorgeworfen, er habe (unter Berücksichtigung einer Toleranz von 5 km/h) die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h überschritten. Diese Höchstgeschwindigkeit war damals wegen einer Strassensanierung verfügt und am 23. Januar 2002 im Amtsblatt publiziert worden. Das Signal befand sich in Fahrtrichtung an der linken Strassenseite. Über dem Signal war eine Blumenkiste und darüber die Tafel „Ortsende“ angebracht. Auf der rechten Strassenseite lag das Trassee der Appenzeller Bahnen.