strafe verdiene. Ebenso wenig scheint beim Angeklagten ein Bewusstsein über das Vorliegen einer allfälligen Alkohol-Suchtproble- matik zu bestehen; er betont mehrfach – zuletzt anlässlich der Hauptverhandlung – kein Alkoholproblem zu haben. Er habe ab und zu mal „einen über den Durst“ getrunken, brauche aber nicht jeden Tag Alkohol. Das Problem sei, dass er dann Auto gefahren sei. Immerhin beteuert der Angeklagte an Schranken, er habe nun etwas gelernt, er trinke nicht mehr. In Zukunft werde er nicht mehr mit dem Auto fahren, wenn er etwas getrunken habe, sondern werde ein Taxi nehmen; das sei billiger.