50 Abs. 2 StGB eine Busse ausgefällt. Nach Angaben des Angeklagten anlässlich der Hauptverhandlung arbeitet er als angestellter Maler zu einem Stundenlohn von Fr. 28.00 bei ca. 180 bis 190 Arbeitsstunden im Monat. Unter Zugrundelegung dieser Angaben verdient der Angeklagte somit durchschnittlich Fr. 5'180.00 brutto im Monat. Abzüglich Sozial- und Pensionskassenabgaben von insgesamt ca. 17,10 % realisiert der Angeklagte daher einen monatlichen Nettolohn von durchschnittlich ca. Fr. 4'300.00. Nachdem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt wird, sollte es ihm auch während eines Strafvollzugs möglich sein, seiner Arbeit nachzugehen.