Geradezu provokativ ist seine Aussage, er sei nur erwischt worden, weil er zu langsam gefahren sei. In diesem Sinne äusserte er sich – angesprochen auf seine langsame und unsichere Fahrweise, wegen der er der Polizei aufgefallen war – bereits anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 31. Oktober 2004: „Entweder man fährt zu schnell oder zu langsam. Offensichtlich kann man es nicht richtig machen.“ Der Angeklagte begreift zum wiederholten Mal nicht, welche Gefährdung seine Trunkenheitsfahrt für ihn selbst und Dritte bedeutete. Sein Verschulden wiegt daher äusserst schwer.