gen. Trotz seiner Vorstrafen, den Führerausweisentzügen und der verbüssten Strafe legt der Angeklagte überhaupt keine Einsicht in den Unrechtsgehalt und die Gefährlichkeit seiner Tat an den Tag. In dem hier zu beurteilenden Fall setzte sich der Angeklagte ans Steuer seines Wagens, obwohl er genau wusste, dass er aufgrund seines übermässigen Alkoholkonsums nicht mehr fahren durfte. Anlässlich der Hauptverhandlung betont er, er sei gefahren, weil er eben noch habe fahren können. Geradezu provokativ ist seine Aussage, er sei nur erwischt worden, weil er zu langsam gefahren sei.