Die Korrektur der vom Kläger als verantwortlichen Monteur geleisteten Arbeit hatte Kosten von rund Fr. 6'000.-- zur Folge. Mit diesen Aussagen ist der Nachweis dafür erbracht, dass auf der Baustelle in U. ein Schaden in der Höhe von rund Fr. 6'000.-- entstanden ist, den der Kläger durch seine unkorrekte Arbeit verursacht hat. Näher zu prüfen ist dagegen das Verschulden (vgl. dazu etwa Streiff/v. Kaenel, Arbeitsvertrag, Zürich 1993, N. 2ff zu Art. 321e OR). Diesbezüglich hat der Kläger geltend gemacht, er sei nicht instruiert worden und habe keine Pläne gehabt. Die Zeugen konnten sich dazu nicht äussern.