Auch hier ergibt sich somit, dass die vom Kläger auf Art. 337c OR abgestützte Forderung abzuweisen ist. KGP 30.05.2005 3464 Arbeitsvertrag. Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers. Ein Arbeitnehmer, der in zwei Mehrfamilienhäusern 180 Türen montiert hat, welche ersetzt resp. ummontiert werden mussten, handelt eventualvorsätzlich.