B. Gerichtsentscheide 3464 Nachteil von Mitarbeitern (Staehelin, Züricher Kommentar, N. 22 zu Art. 337 OR, mit Hinweisen, insbesondere auf ZR 46 [1947] Nr. 150). Unter Buchstabe a oben ist bereits dargelegt worden, dass der Kläger gegenüber seinem Vorgesetzten eine Ehrverletzung begangen hat, indem er ihn der Veruntreuung und/oder Unterschlagung bezichtigt hat. Den Wahrheitsbeweis konnte der Kläger nicht erbringen. Diese Ehrverletzung stellt einen wichtigen Grund im Sinne von Art. 337 OR dar und rechtfertigte die vorzeitige Auflösung des befristeten Arbeitsverhältnisses. Auch hier ergibt sich somit, dass die vom Kläger auf Art.