Dadurch seien zu grosse Zwischenräume entstanden. Die unpassenden Türen seien nicht akzeptiert worden und hätten ersetzt werden müssen. Dies habe zu einem Schaden von über Fr. 6'000.-- geführt. Dem hält der Kläger entgegen, er sei nicht richtig instruiert worden. Er habe zudem keine Pläne erhalten und habe deshalb selber entscheiden müssen, wie und wo er die Türen montieren solle. Weil ein Teil der Türblätter nicht gepasst habe, habe er sie abhobeln müssen. 122