Es ist damit bezüglich einer Risikobeurteilung anzunehmen, dass die fristlose Entlassung des Klägers gerechtfertigt gewesen wäre. Nicht, weil er die schlechte Amtsführung von X. (die von den Experten bestätigt worden ist) angezeigt, sondern weil er X. unberechtigterweise strafbare Handlungen vorgeworfen hat. Hätte der Kläger aber mit grosser Wahrscheinlichkeit nichts erhalten, ist die Einigung auf einen Monatslohn ein tolerierbarer Vergleich. 120 B. Gerichtsentscheide 3463