Im Dezember 2003 verfasste der Kläger ein Schreiben, worin er die Amtsführung seines Vorgesetzten X., des Leiters der Amtsstelle Y. kritisierte. Dieses Schreiben liess er dem Gemeinderat und seinem Vorgesetzten anonym zugehen. Am 5. Januar 2004 kam es zu einem Gespräch zwischen dem Kläger einerseits und dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber andererseits. Im Verlaufe dieses Gespräches unterzeichneten alle drei Personen die folgende, ausdrücklich als solche bezeichnete "Erklärung": "Ich gebe hiermit zu, das obige anonyme Schreiben und auch das an X. zugestellte, verfasst und versandt zu haben.