Sachverhalt: Im Mai 1999 hat der Kläger bei der Beklagten die Stelle als Sekretär angetreten. Auf den 1. Februar 2002 wurde er als Mitarbeiter in die Amtsstelle Y. versetzt. Für diese neue Tätigkeit wurde am 7. November 2001 ein schriftlicher Einzel-Arbeitsvertrag abgeschlossen. Darin wurde unter anderem eine feste Vertragsdauer bis Ende Januar 2004 vereinbart. Am 11. Dezember 2003 bestätigte der Gemeindeschreiber schriftlich eine Verlängerung des Dienstverhältnisses bis Ende April 2004. Im Dezember 2003 verfasste der Kläger ein Schreiben, worin er die Amtsführung seines Vorgesetzten X., des Leiters der Amtsstelle Y. kritisierte.