Der Richter hat vielmehr im Einzelfall zu entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht. Immerhin kann ein arbeitsvertragliches Verbot einen Anhaltspunkt dafür bieten, was in der betreffenden Branche als schwerwiegender Verstoss angesehen wird (C. Decurtins, a.a.O., S. 21). Nach einhelliger Meinung kann Alkohol am Arbeitsplatz zur fristlosen Entlassung führen (vgl. etwa Decurtins, a.a.O., S. 127ff), wobei in 114 B. Gerichtsentscheide 3461