Die Bestimmung bezweckt einerseits den Schutz jenes Arbeitnehmers, der sich wegen seiner Krankheit oder seines Unfalls nicht nach einer neuen Stelle umsehen kann. Andererseits soll ihm die Sperrfrist aber auch ermöglichen, eine Stelle überhaupt zu finden und diese auf den normalen Stellenänderungstermin antreten zu können. Die Bestimmung ist also auch bei einer beispielsweise bloss 20%-igen