den. 4. Die Klägerin 1 verlangt sodann eine Entschädigung im Sinne von Art. 337c Abs. 3 OR in der Höhe von 6 Monatslöhnen. 4.1 Gemäss Art. 337c Abs. 3 OR kann der Richter dem Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers eine Entschädigung zusprechen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt, die aber den Lohn für 6 Monate nicht übersteigen darf. Wie aus der Entstehungsgeschichte ersichtlich ist, hat die Entschädigung im Sinne von Art. 337c Abs. 3 OR sowohl Straf- als auch Genugtuungscharakter.