3.2 Gemäss dem Arbeitsvertrag vom 17. September 2003 kann mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Ausgehend von der am 8. November 2004 ausgesprochenen Kündigung hätte das Arbeitsverhältnis ordentlicherweise 106 B. Gerichtsentscheide 3459