neten schriftlichen Arbeitsvertrag verpflichtete sich die Klägerin 1 während 5 bis 10 Nächten pro Monat zur Leistung des Nachtpiketts im Altersheim X. Mit Schreiben vom 8. November 2004 haben der Präsident der Altersheimkommission sowie der Heimleiter namens der Beklagten das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin 1 fristlos aufgelöst.