zen. (...) Das Eigenheim müsse selbstverständlich nicht verkauft werden; unter Umständen könne allerdings verlangt werden, dass eine Hypothek aufgenommen werde. Im Lichte dieser Lehrmeinung und Entscheide sind die Verhältnisse im vorliegenden Fall zu prüfen. Das Einkommen des Ehepaars Z. setzt sich wie folgt zusammen: 99 B. Gerichtsentscheide 3458