2.5 Der Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge gehört zum Unterhalt während der Ehe. Neuere gesetzliche Regelungen im Bereich der ersten Säule dienen einer möglichst gleichmässigen Aufteilung der während der Ehe erworbenen Ansprüche, indem die geleisteten Beiträge - unter Einbezug der Betreuungsgutschriften - grundsätzlich hälftig geteilt werden (Art. 29quinquies Abs. 3, 29sexies Abs. 3 und 29septies Abs. 6 AHVG). Für die zweite Säule enthalten die Art.