Das Kantonsgericht ist beim Beklagten von einem monatlichen Nettoeinkommen von 5'000 Franken ausgegangen und hat dessen Leistungsfähigkeit, der Klägerin einen Unterhaltsbeitrag zu bezahlen, bejaht. Dabei hat es auf den Durchschnitt der Jahresabschlüsse von 1995 bis 2000 abgestellt, der sich auf Fr. 62'645.-- pro Jahr belief. Im Appellationsverfahren wurden zusätzlich die Jahresabschlüsse 2001 und 2002 beigezogen. 2001 betrug der Jahresgewinn Fr. 14'134.35, 2002 Fr. 71'114.50. Trägt man den beiden neuen Abschlüssen ebenfalls Rechnung, ergibt sich ein jährliches Durchschnittseinkommen von Fr. 57'640.--. Nach Auffassung des Oberge-