Damit steht fest, dass die Klägerin bis Ende Januar 2005 als Teamleiterin zum bisherigen und ab 1. Februar 2005 zu einem tieferen Lohn als Pflegefachfrau angestellt blieb. 2.5 An der letztlich nun doch irrtumsfrei vereinbarten Vertragsänderung vermögen die nachträglich erhobenen Mobbingvorwürfe weder der einen noch der anderen Seite etwas zu ändern, weshalb darauf nicht weiter einzutreten ist.