Genau dies macht die Klägerin mit ihrem Schreiben vom 2. November 2004 geltend, wenn sie erklärt, sie habe sich hinsichtlich der zuvor als Druckausübung gerügten Anhörung geirrt. Hat somit die zuvor von der Klägerin behauptete Nötigung gar nicht in der zunächst angenommenen Art und Weise stattgefunden, wurde die Anfechtungserklärung der Klägerin vom 24.10.2004 gar nie wirksam und die Vertragsänderung blieb seit ihrer Unterzeichnung am 18. Oktober 2004 ohne Einschränkung rechtswirksam. Damit steht fest, dass die Klägerin bis Ende Januar 2005 als Teamleiterin zum bisherigen und ab 1. Februar 2005 zu einem tieferen Lohn als Pflegefachfrau angestellt blieb.