Damit steht fest, dass einvernehmlich und deshalb ohne Kündigung eine Änderung des Arbeitsvertrages gemäss Offerte vom 15. Oktober 2004 zustande gekommen ist. Demnach sollte die Klägerin künftig als Pflegefachfrau ohne Leitungsfunktion zu einem etwas tieferen Lohn weiterbeschäftigt werden. 2.4 Mit Schreiben vom 24. Oktober 2004 an die Spitalleitung trat die Klägerin indessen vom zuvor akzeptierten Änderungsvertrag vom 15.10.04 zurück und teilte mit, dass sie stattdessen den bestehenden Vertrag als Teamleiterin aufrechterhalten möchte. Sie begründete dies im Wesentlichen damit, dass sie durch ein vorangehendes Qualifikationsgespräch, welches eigentlich schon eine Anhörung gewesen sei,