Dabei kann einerseits eine eigentliche Änderungskündigung ausgesprochen werden, bei welcher der Änderungswunsch direkt mit der Kündigung verknüpft wird und die Kündigung ohne weiteres wirksam wird, falls die Vertragsänderung nicht zustande kommt. Bei der bedingten Kündigung wird eine Kündigung zwar ausgesprochen, soll aber nur gelten, wenn die andere Partei einer bestimmten Vertragsänderung nicht zustimmt. Bei der Kündigung mit neuer Vertragsofferte wird die Kündigung ausgesprochen, aber mit einer Offerte an die Gegenpartei zu einem neuen Vertragsabschluss mit geänderten Bedingungen verbunden.