sprach. Mit Schreiben vom 2. November 2004 hielt die Klägerin fest, dass ihr Schreiben vom 24. Oktober 2004 keine Kündigung darstelle; ferner teilte sie der Spitalleitung darin mit, dass sie nunmehr die Vertragsänderung vom 15. bzw. 18 Oktober 2004 akzeptiere, da sie durch das früher als zunächst angenommen geführte Gespräch sich irrtümlich unter Druck gefühlt habe.