O., Rz 425-428). Das Bundesgericht erachtet die Zulassung des Kriteriums Lehrlingsausbildung nicht als willkürlich, wenn ihm kein grosses Gewicht zugemessen wird (BGE 129 I 325, E. 8, 9). Der mehrheitlichen Rechtsprechung, die das Kriterium Lehrlingsausbildung zulässt, wenn ihm nur untergeordnete Bedeutung beigemessen wird, ist beizupflichten, zumal in Art. 33 Abs. 2 VöB eine genügende gesetzliche Grundlage besteht, die sich ihrerseits auf Art. 3 76 B. Gerichtsentscheide 2258