wurde bisher, soweit ersichtlich, über die Zulässigkeit des Kriteriums „Lehrlingsausbildung“ noch nie entscheiden. Ein Blick auf die Praxis anderer Kantone ergibt folgendes: Das Submissionsrecht des Kantons Zürich sieht die Lehrlingsausbildung als Zuschlagskriterium vor, wobei die Zulässigkeit des Kriteriums nach Ansicht des Zürcher Verwaltungsgerichts umstritten ist. Im Kanton Aargau gilt die Lehrlingsausbildung bei moderater Gewichtung als zulässiges Zuschlagskriterium. Nach der Thurgauer Praxis gilt das Kriterium Lehrlingsausbildung als unzulässig.