sionsrecht voraus. Eine solche gesetzliche Grundlage kann in den Kriterienkatalogen erblickt werden, welche das anwendbare Submissionsrecht (in der Regel) nicht abschliessend enthält. Die Zulässigkeit eines vergabefremden Zuschlagskriteriums setzt sodann voraus, dass das betreffende Kriterium, wie alle Zuschlagskriterien, stets unter dem Gesichtswinkel der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung der Anbieter zu überprüfen ist (Peter Galli/André Moser/Elisabeth Lang, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, Zürich/Basel/Genf 2003, Rz 424). Die gesetzliche Grundlage für das Kriterium Lehrlingsausbildung findet sich für den Kanton Appenzell A.Rh.