Die Ausschreibung für die Arbeitsgattung Schwimmbadtechnik war am 6. Juli 2005 im Amtsblatt des Kantons Appenzell A. Rh., im Schweizerischen Handelsamtsblatt und in der Appenzeller Zeitung publiziert. In der Publikation wurde angegeben, dass die Ausschreibungsunterlagen gestaffelt vom 27. Juli bis zum 22. September 2005 zugestellt würden. Am 27. Juli 2005 war die zehntägige Beschwerdefrist für die Anfechtung der Ausschreibungsunterlagen bereits abgelaufen. Die Beschwerdeführerin kann daher die Zuschlagskriterien noch in diesem Verfahren anfechten.