Wissensvorsprungs gegeben wird (Martin Beyeler, Öffentliche Beschaffung, Vergaberecht und Schadenersatz, Zürich/Basel/Genf 2004, Rz 235). So hat z.B. im Submissionsrecht des Bundes die Ausarbeitung eines Leistungsbeschriebs (Devis) durch einen Unternehmer zur Folge, dass dieser als Anbieter in der betreffenden Submission keine Offerte einreichen darf (Peter Galli/André Moser/Elisabeth Lang, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, Zürich/Basel/Genf 2003, Rz 515). Im kantonalen Submissionsrecht ist die Praxis der einzelnen Kantone nicht einheitlich und differenzierter (Galli/Moser/Lang, a.a.O., Rz 516-521).