Dass die Kosten der Zufahrt noch nicht genau bestimmt und verlegt sind, verletzt die Koordinationspflicht nicht, da die diesbezüglichen Begehren im nachfolgenden Perimeterverfahren geltend gemacht werden können und müssen. 5. Zusammenfassend steht damit fest, dass die Beschwerde abzuweisen ist, soweit darauf eingetreten werden kann. VGer 27.04.2005 2256 Submission. Ausschluss vom Vergabeverfahren bei Vorbefassung (Art. 5 VöB)