Daran ändert nichts, dass der Quartierplan vom 10. März 1992 den Büelenbach in der Planlegende lediglich als "bestehende Meteorwasserleitung" bezeichnet. Dieser Quartierplan mit Sonderbauvorschriften bestimmt zwar Baulinien für die geplante Erschliessungsstrasse, legt aber weder eine Gewässerabstandslinie noch sonst einen (verminderten) Gewässerabstand oder dergleichen fest. In dessen Sonderbauvorschriften wurde für die besagte Meteorwasserleitung denn auch keinerlei Rechtswirkung bestimmt.