Da die Egglistrasse schon im Hinblick auf den Bahnübergang und den Wohncharakter des Quartiers nur mit geringer Geschwindigkeit befahren werden kann, genügt im Bereich der westlichen Hausecke für Personenwagen und selbst für Lastwagen ein Lichtraumprofil, das nur wenig mehr als die maximale Fahrzeugbreite von 1.8m bzw. 2.5m beansprucht. Dabei ist namentlich für Lastwagen zu berücksichtigen, dass der Lichtraum über dem maximal 60cm hohen Schutzstein (bis zur Hausecke) für Aussenspiegel und dergleichen jedenfalls zur Verfügung bleibt (vgl. VSS-Norm 640 201, Tab.5 und Abb.4).