Die Fahrbahnbreite wird sich zwar bei der westlichen Hausecke noch um den Durchmesser des Granitsteines verengen (um rund 40cm), wenn dieser zurzeit auf Parzelle 309 stehende, sich nach oben verjüngende Stein gemäss einer mit der Beschwerdeführerin getroffenen Vereinbarung an den Fahrbahnrand gestellt wird. Diesbezüglich zeigte sich, dass der ostwärts bis zur Ausweichstelle ohnehin nur einspurig befahrbare Fahrstreifen so oder anders mit einem Personenwagen (bis 1.80m breit) und selbst mit einem bis zu 2.5m breiten Lastwagen befahrbar ist und dies auch mit dem Schutzstein bleiben wird.