Kreuzen von Personenwagen, sondern in der Bauphase auch das Kreuzen von Lastwagen ermöglichen. Unter der Bedingung, dass die im Rahmen einer verlängerten Baubewilligung begonnene Ausweichstelle in Kürze bewilligungskonform fertiggestellt sein wird, wurde die Erschliessung des Baugrundstückes über die so ausgebaute Egglistrasse von den Vorinstanzen zu Recht als hinreichend beurteilt. Daran ändert das Engnis bei der westlichen Hausecke der Beschwerdeführerin nichts. Am Augenschein hat sich gezeigt, dass diese engste Stelle zurzeit eine lichte Breite von 3.50m aufweist und dass sich der Lichtraum zur östlichen Hausecke hin rasch weiter öffnet, weil das Gebäude schräg zur Strasse steht.