Der bei winterlichen Verhältnissen durchgeführte Augenschein hat bestätigt, dass die bereits rechtskräftig bewilligte, aber zurzeit noch nicht fertiggestellte Ausweichstelle zur hinreichenden Erschliessung des Baugrundstückes zwingend erforderlich ist. Denn mit den Bauvorhaben auf Parzelle Nr. 304 (drei MFH und ein Doppel-EFH) wird sich die Zahl der Wohneinheiten im Quartier von zurzeit rund 30 auf insgesamt über 50 erhöhen. Dazu kommt, dass der nebst dem bisher üblichen Quartierverkehr zu erwartende Bauverkehr (mit Lastwagen) ohne Kreuzungsmöglichkeit auf der bewilligten Ausweichstelle kaum abgewickelt werden kann.