Spätestens ab dem Engnis bei Parzelle Nr. 309 (westliche Hausecke) kann die Strasse mit Motorfahrzeugen nur noch einspurig befahren werden. Die Vorinstanz hat zutreffend festgestellt, dass die Egglistrasse der Erschliessung von insgesamt rund 30 Grundstücken dient, welche mit Ausnahme der beiden Grundstücke Nr. 303/304 entweder ganz oder zumindest teilweise mit Wohnbauten (zumeist EFH) überbaut sind. Diese Eigentümer haben sich als Anstösser alle in der Strassenkorporation Oberes Eggli zusammengeschlossen und sich gegenseitig das Fahr- und Fusswegrecht an der nicht ausparzellierten Egglistrasse eingeräumt. Die Vor-